Der Zins ist das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt, auf Grundlage von Verträgen oder Gesetzen.
Die Höhe vertraglich vereinbarter Zinsen bestimmt sich in einer Marktwirtschaft grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage. Für eine Geldanlage werden Zinsen oder ähnliche Vergütungen bezahlt. Zinsen für Sachkapital sind der Mietzins als das Entgelt für die Überlassung von Immobilien wie z.B. Wohnungen sowie auch der Pachtzins als der Zins für die Überlassung von Grundstücken und Immobilien, die der Pächter nicht nur nutzen, sondern auch bewirtschaften kann. Erbbaurechtszins ist die regelmäßige Abgabe für im Erbbaurecht überlassene Grundstücke. Der Begriff Zins wird häufig synonym zum Zinssatz oder Zinsfuß verwendet. Er wird über einen bestimmten Zeitraum berechnet und als Prozentsatz der geliehenen bzw. verliehenen Summe angegeben. Oft fällt der Zinssatz pro Jahr an und wird entsprechend als Jahreszins angegeben.