Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Darlehensgeber (Kreditgeber) einem Darlehensnehmer (Kreditnehmer) Geld oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) vorübergehend zur Nutzung überlässt.
Nehmer des Darlehens sind bei Fälligkeit des Darlehens dazu verpflichtet, dem Darlehensgeber das Geld bzw. eine gleichwertige Sache zurück zu gewähren. Ist das Darlehen entgeltlich, muss der Darlehensnehmer zusätzlich zur Rückgewähr einer Darlehensvaluta als Gegenleistung einen Zins zahlen. Es gibt viele verschiedene Darlehensarten wie zum Beispiel endfälliges Darlehen, Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen, Ratenkredit, Forward-Darlehen, Hypothekendarlehen oder auch Bausparvertrag.
Die Begriffe Darlehen und Kredit werden umgangssprachlich häufig synonym verwendet, obwohl es gewisse rechtliche Unterschiede gibt und vor allem der Kreditbegriff rechtlich sehr weit gefasst ist (§§ 488 bis 490 BGB, § 19 KWG). Neben den vielen Kreditarten, die ebenfalls Darlehen sind, gibt es noch andere Formen wie z.B. Garantien und Bürgschaften, die keine Darlehen sind.