Mit der Grundschuld werden durch die Zahlung eines Geldbetrages die Rechte an einem Grundstück gesichert.
Es handelt sich hierbei um ein Grundpfandrecht, mit welchem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch (Briefgrundschuld oder Buchgrundschuld) belastet wird. Die Grundschuld gehört wie die Hypothek zu den sachbezogenen Sicherheiten an unbeweglichen Vermögenswerten (z.B. Immobilien). Die Grundschuld gibt dem Darlehensgeber das Recht, das Grundstück notfalls im Weg der Zwangsvollstreckung zu verwerten, falls der Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden.